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   BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18   

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https://dejure.org/2019,31115
BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18 (https://dejure.org/2019,31115)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2019 - 2 C 33.18 (https://dejure.org/2019,31115)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2019 - 2 C 33.18 (https://dejure.org/2019,31115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Polizisten müssen Namensschilder tragen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte verfassungsgemäß

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten in Brandenburg verfassungsgemäß

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ist verfassungskonfom

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte verfassungskonfom

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    In Brandenburg sind Namensschilder für Polizisten verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Auch der Umgang mit personenbezogenen Daten, die für sich genommen nur geringen Informationsgehalt haben, kann grundrechtserhebliche Auswirkungen auf die Privatheit und Verhaltensfreiheit des Betroffenen haben (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 142/15 - NVwZ 2019, 381 Rn. 37 ff.).

    (2) Auch wenn eine gesetzliche Regelung wie etwa § 12 Abs. 4 SOG LSA den Geboten etwa der gesetzlichen Fixierung des Zwecks der Datenerhebung und der Löschung der Daten besser entspricht als die hier streitgegenständliche Regelung, genügt § 9 Abs. 2 BbgPolG in Verbindung mit den ergänzend heranzuziehenden Vorschriften des Datenschutzrechts des Landes Brandenburg den weiteren Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (vgl. dazu, BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 142/15 - NVwZ 2019, 381 Rn. 101 und 153 ff.).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Der Schutz des aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erstreckt sich auf alle Informationen, die etwas über die Bezugsperson aussagen können, und damit auch auf Basisdaten wie Namen und Anschrift (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 - NVwZ 2018, 1703 Rn. 219 m.w.N. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1 ).

    Der Betroffene muss aus der gesetzlichen Regelung klar erkennen können, für welche konkreten Zwecke seine personenbezogenen Daten bestimmt und erforderlich sind und dass ihre Verwertung auf diesen Zweck begrenzt bleibt (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 - BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Der Schutz des aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erstreckt sich auf alle Informationen, die etwas über die Bezugsperson aussagen können, und damit auch auf Basisdaten wie Namen und Anschrift (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 - NVwZ 2018, 1703 Rn. 219 m.w.N. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1 ).

    Jenseits des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung kann es auf der Grundlage eines Gesetzes beschränkt werden, sofern dies im überwiegenden Allgemeininteresse liegt, sich Voraussetzungen und Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar aus dem Gesetz ergeben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (BVerfG, Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 - NVwZ 2018, 1703 Rn. 220 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Je stärker die Maßnahme in die Privatsphäre des Betroffenen eingreift und je mehr sie sich über berechtigte Vertraulichkeitserwägungen hinwegsetzt, desto höher sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der gesetzlichen Regelung; von Bedeutung sind die Persönlichkeitsrelevanz der Daten, die Offenheit oder Heimlichkeit der Maßnahme und ihre Streubreite (BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 - BVerfGE 120, 378 ).

    Alle Informationen, die etwas über ihre Bezugsperson aussagen können, sind erfasst; ein belangloses Datum gibt es nicht (BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 - BVerfGE 120, 378 ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Denn die Grundrechte gelten für Beamte im Rahmen des Dienstverhältnisses in gleicher und nicht lediglich in abgeschwächter Weise (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 57).

    Dies gewährleistet, dass Entscheidungen von solcher Tragweite aus einem Verfahren hervorgehen, das der Öffentlichkeit Gelegenheit bietet, ihre Auffassungen auszubilden und zu vertreten, und die Volksvertretung dazu anhält, Notwendigkeit und Ausmaß von Grundrechtseingriffen in öffentlicher Debatte zu klären (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 und Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 f.).

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG, Urteil vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - BVerfGE 128, 1 ).

    Es bedarf einer gesetzlichen Regelung, die Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs bereichsspezifisch, präzise und normenklar festlegt (BVerfG, Urteil vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - BVerfGE 128, 1 ).

  • EGMR, 09.11.2017 - 47274/15

    Konflikt zwischen Polizei und Fans ungenügend untersucht

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht trägt zudem der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK beim Einsatz maskierter und nicht gekennzeichneter Polizeibediensteter Rechnung (EGMR, Urteil vom 9. November 2017 - 47274/15 - Hentschel und Stark, NJW 2018, 3763).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-416/17

    Zur Klärung der Frage, ob bei Dividenden, die von einer gebietsfremden

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Denn die richtige Anwendung des Unionsrechts ist derart offenkundig, dass für vernünftige Zweifel auch unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Unionsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Union kein Raum bleibt (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - C-416/17, Kommission/Frankreich - EuZW 2018, 1038 Rn. 110).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Mit ihnen ist sicherzustellen, dass eine Verwendung personenbezogener Daten auf die die Datenverarbeitung rechtfertigenden Zwecke begrenzt bleibt und nach deren Erledigung nicht mehr möglich ist (BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966, 1140/09 - BVerfGE 141, 220 Rn. 144 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
    Dies gewährleistet, dass Entscheidungen von solcher Tragweite aus einem Verfahren hervorgehen, das der Öffentlichkeit Gelegenheit bietet, ihre Auffassungen auszubilden und zu vertreten, und die Volksvertretung dazu anhält, Notwendigkeit und Ausmaß von Grundrechtseingriffen in öffentlicher Debatte zu klären (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 und Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 f.).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BVerfG, 23.03.2015 - 2 BvR 1304/12

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 1.19

    Informationszugang zu personenbezogenen Daten (hier: Namen und Kontaktverbot) von

    Soweit der Verfahrensbevollmächtigte der Klägerin in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sogar zulässig sei, Polizeibeamte zu verpflichten, bei Amtshandlungen ein Namensschild an ihrer Dienstkleidung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2019 - 2 C 33.18 - juris Rn. 11 ff.), steht dies den vorangegangenen Ausführungen nicht entgegen.
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